AGB
·Vertragsschluss
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Verträge der MedX Rückentraining GmbH (im Folgenden kurz MedX) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit MedX abgeschlossenen Vertrages zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertrag berechtigt sind.
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Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift des Mitglieds auf dem Mitgliedsvertrag zustande. Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung.
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Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigen möglich. Die Einwilligung erfolgt dadurch, dass der Erziehungsberechtigte am Vertrag unterschreibt.
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Das Mitglied erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass bei ihm/ihr gesundheitlich keinerlei Umstände vorliegen, die dem Training entgegenstehen, und dass er/sie das Training ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko durchführt. Das Mitglied übernimmt es, in seine/ihre ausschließlich eigene Verantwortung abzuklären, ob er/sie für das Training gesundheitlich geeignet ist und übernimmt es, insbesondere beim Auftreten irgendwelcher gesundheitlicher Probleme, von sich aus unverzüglich ärztlichen Rat einzuholen. Das Mitglied nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass MedX, samt ihren Mitarbeiter(-innen) weder in der Lage, noch dazu befugt sind, medizinische Beurteilungen vorzunehmen und medizinischen Rat zu erteilen.
·Benützung des Studios und der Einrichtung
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Die Mitgliedschaft berechtigt zum Besuch und Benutzung der im einzelnen Vertrag inkludierten Einrichtungen und Anlagen. Die Benutzung besonderer einzelner Einrichtungen oder Leistungsangebote (z.B. Personal Training) kann gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden.
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Mitgebrachte Personen dürfen die Geräte von MedX nicht benützen.
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Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
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MedX ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
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Das MedX Personal ist berechtigt Weisungen zu erteilen. Dies soll der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Sicherheit und der Einhaltung der Hausordnung dienen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
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Die Benutzung des Studios ist nur während der publizierten Öffnungszeiten (z.B. Homepage, Aushang im Studio) oder durch konkrete Terminvereinbarungen möglich. MedX kann seine Öffnungszeiten entsprechend den betrieblichen Erfahrungen und den Wünschen der Mitglieder, insbesondere auch abhängig von der Mitgliederfrequenz, einseitig anpassen. Dadurch entstehen keine Rückvergütungsrechte. Eine diesbezügliche Änderung wird zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden vorher verkündet.
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Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
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Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, ist eine Einweisung von einem MedX Mitarbeiter einzuholen.
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Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
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Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfe nicht im Studio zurückgelassen werden.
·Hygiene
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Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen, im speziellen auf die Trainingsgeräte, unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
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Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
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Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
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MedX stellt dem Mitglied Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit die Geräte vor der Benützung desinfiziert werden können.
·Unterlassung
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Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
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Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
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Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
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Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können die MedX Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
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Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung.
·Mitgliedsbeiträge
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Die monatlichen Beiträge (sichtbar am Vertrag) werden im Voraus spätestens am 5. eines Monats für das jeweilige Kalendermonat fällig. Sollte sich das Mitglied dazu entschließen, den gesamten Betrag mit einer einmaligen Zahlung zu begleichen, dann ist dieser Betrag 7 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages fällig.
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Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält MedX sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten, in der gesetzlichen Höhe, in Rechnung zu stellen. Die Verzugskosten beinhalten neben den Verzugszinsen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
·Betriebsunterbrechungen
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Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Studios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Studio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, verpflichtet sich MedX Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
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Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert.
·Vertragsdauer, Stilllegung/Anrechnung
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Die Dauer der Mitgliedschaft hängt vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab. (z.B. 12 Monate, 24 Monate)
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Die Vertragsdauer beginnt einen Tag nach Vertragsunterzeichnung zu laufen.
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Während der vereinbarten Dauer (diese kann dem Vertrag entnommen werden) kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden.
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Das Mitglied verzichtet für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung. Der Vertrag kann erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines des Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist. MedX verpflichtet sich, dem Mitglied rechtzeitig, dh. innerhalb zwei Monate vor Vertragsende, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Dieser Hinweis erfolgt auf die vom Mitglied genannte Mailadresse.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern das Mitglied ihn nicht schriftlich kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsabschluss bis spätestens einen Monat vor Vertragsende. MedX wird das Mitglied rechtzeitig, dh. zwei Monate vor Vertragsende, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
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Sollte das Mitglied den Mitgliedsbeitrag auf einmal bezahlt haben, dann verändert sich, bei einer automatischen Verlängerung, die Zahlungsweise auf monatlich.
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Die Zeit, die das Mitglied bei einem Rehabilitations-/Kuraufenthalt verbringt, wird an die Vertragslaufzeit angerechnet.
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Kann das Mitglied aufgrund eines medizinischen Eingriffes (Operation) das Training mehr als 30 Tage nicht durchführen, so wird ihm/ihr der Zeitraum an die Vertragslaufzeit angerechnet.
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Erfährt das Mitglied nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft, dann steht es dem Mitglied frei den Vertrag stillzulegen.
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Alle Verhinderung sind durch ein fachärztliches Attest bzw. Bestätigung des Rehabilitations-/Kuraufenthaltes zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.
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Während der Stilllegung werden die Mitgliedsbeiträge weiterhin fällig. Die monatlichen Zahlungen ändern sich durch die Stilllegung nicht.
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Die Dauer der Stilllegung wird dem Mitglied am Ende der Vertragsdauer angerechnet. Ausschlaggebend dafür ist die Zeitspanne, die im fachärztlichen Attest bzw. auf der Bestätigung des Rehabilitations-/Kuraufenthaltes ersichtlich ist.
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MedX ist berechtigt, das Vertragsverhältnis, aufgrund eines wichtigen Grundes, jederzeit zu beenden. Ein wichtiger Grund kann sein: Ein Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge nach erfolgsloser Mahnung (Nachfrist 14 Tage), Zerstörung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte und/oder Einrichtungsgegenstände, anstößiges Verhalten seitens des Mitgliedes, Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für MedX geschäftsschädigend sind.
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Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung aufzulösen, sollte ein wichtiger Grund vorliegen und dieser Grund MedX schriftlich nachgewiesen werden. Ein wichtiger Grund kann sein, wenn das Mitglied durch ein fachärztliches Attest bescheinigt, dass bei ihm/ihr gesundheitliche Gründe vorliegen, die ihn/sie mehr als 6 Monate lang am Training hindern werden. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die Zeit nach Vertragsauflösung anteilsmäßig refundiert bzw. entfällt die Pflicht, weitere Zahlungen für die Restlaufzeit des vorzeitig beendeten Vertrages zu leisten. Jedenfalls wird bei so einer einseitigen Erklärung ein abgeschlossener 24 Monatsvertrag so gestellt, als ob es sich um zwei 12 Monatsverträge handeln würde. Dies bedeutet, dass die Konditionen des 12 Monatsvertrages gelten.
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Das Mitglied ist nicht berechtigt bei zumutbaren Standortverlegungen, die zu seinen Gunsten vollzogen werden, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
·Haftung
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MedX bzw. seine Erfüllungsgehilfen haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
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MedX übernimmt keine Haftung für die vom Mitglied mitgebrachten Personen.
·Datenschutz
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Das Mitglied ist damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten und Trainingsdaten von MedX für Zwecke der Administration, insbesondere auch für statistische Zwecke, in welcher technischen Art auch immer, verwendet und gespeichert werden. MedX darf die personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder nicht an Dritte weitergeben. Dies kann man auch den DSGVO-Blatt von MedX entnehmen.
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Zum Zwecke der Sicherheit darf MedX eine Videokamera zur Überwachung des Studios installieren. Die dabei gewonnenen Aufnahmen werden gespeichert, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
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MedX verpflichtet sich die gespeicherten Daten nicht weiterzugeben.
·Einlass-/Zugangssystem
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Sollte ein Einlasssystem seitens der MedX installiert worden sein, berechtigt das Zutrittsmedium (Chip, Ausweis, Fingerabdruck, etc.) des Mitglieds zur Benutzung der Anlagen innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten.
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Sollte das Zutrittsmedium verloren gehen, kostet der Ersatz € 20,-.
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Der Zutrittsmedium ist, genauso wie die Mitgliedschaft, nicht übertragbar.
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Die Mitnahme von Personen ist untersagt.
·Schlussbestimmung
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrige Bestimmungen der AGB unberührt.
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Änderungen der AGB werden im Studio bekanntgemacht.
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Das Mitglied hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat MedX jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
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Für Streitigkeiten welcher Art auch immer wird das für Neusiedl am See sachlich zuständige Gericht als zuständig vereinbart.